1. Einräumung einer Lizenz

Eine Lizenz gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der Software-Produkte der Veit Christoph GmbH auf einem Einzelrechner unter der Voraussetzung zu benutzen, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Sie dürfen innerhalb eines technisch bedingten Zeitraumes (maximal ein Arbeitstag) höchstens so viele Kopien gleichzeitig in Benutzung haben, wie Sie Lizenzen erworben haben. Zur flexiblen Nutzung auf mehreren PC (Floating-Lizenz-Modell) ist eine stabile Internetverbindung (Port 80) erforderlich. Alternativ kann eine Lizenz einem PC für einen beliebigen Zeitraum fest zugewiesen werden. Mehrfachlizenzen von Basic- und Reports-Edition sind an die gleiche Postadresse wie die Erstlizenz gebunden.

2. Urheberrecht

Sämtliche Software der Veit Christoph GmbH ist urheberrechtlich geschützt. Das Duplizieren ist nur für den Eigenbedarf, ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke, gestattet. Alle Kopierrechte liegen beim Lizenzgeber. Zurückentwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind nicht gestattet. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist untersagt. Widrigenfalls erkennt der Lizenznehmer eine Konventionalstrafe in Höhe des 20-fachen Programmpreises gemäß aktueller Preisliste an. Die Lizenz wird zur zeitlich unbegrenzten Nutzung erworben und ist an den Lizenznehmer gebunden. Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühr Eigentum des Lizenzgebers.

3. Gewährleistung / Haftung

Die Gewährleistungsdauer beträgt sechs Monate. Sämtliche Software ist sorgfältig geprüft. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Anwendung der Programme ergeben. Soweit eine Haftung nach BGB in Frage kommt, begrenzen wir diese auf den einfachen Programmpreis.

4. Vergütung / Zahlung

Die Überlassungsvergütung wird 14 Tage nach Erhalt der Software bzw. des Updates fällig. Das Einsatzrecht ruht, wenn der Lizenznehmer in Zahlungsverzug ist.